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Leistungsbeschreibung

Durch die Ummeldung wird die Änderung der Gewerbetätigkeit oder die Änderung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeindegrenzen angezeigt.

Durch die Gewerbeummeldung wird die Änderung der Betriebstätigkeit oder des Betriebssitzes im Gewerberegister eingetragen. Die Ummeldebescheinigung wird ausgestellt. Alle anderen zuständigen Behörden werden benachrichtigt.

Rechtliche Grundlage
Gemäß § 14 Abs.1 Gewerbeordnung hat die Ummeldung gleichzeitig mit der Änderung zu erfolgen.

Verlauf
Die Ummeldung sollte möglichst persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person mündlich im Rathaus vorgenommen werden. Eine schriftliche Ummeldung kann auch erfolgen.

Ein gültiger Persoanalausweis oder Reisepass ist vorzulegen, zusätzlich benötigen Ausländer eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Bevollmächtigte benötigen zusätzlich eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und sollen neben ihrem auch den Personalausweis der gewerbetreibenden Person vorlegen.

Es fallen 32,50 € Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.

Für die Zweitausfertigung ist eine Gebühr in Höhe von 13,50 € zu zahlen.

Spezielle Hinweise

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin.

Diesen können Sie hier  vereinbaren.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr