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Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Wie erfolgt die Anmeldung/ Abmeldung?

  • über das Online-Portal (unter Links, unten auf der Seite zu finden)
  • persönlich im Bürgerbüro (für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie  hier vereinbaren)

Im Rahmen der Hundeanmeldung sind folgende Unterlagen für die Abteilung Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe hochzuladen: 

  • Sachkundenachweis (theoretisch & praktisch)
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Nachweis Eintragung zentrales Hunderegister

Sollten bei der Hundeanmeldung einzelne Unterlagen noch nicht vorliegen, sind diese separat bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Behnen, nachzureichen.

Spezielle Hinweise
  • Kennnummer des Transponders (bitte Nachweis beifügen)
  • Rasse, Name, Alter, Wurftag, Geschlecht & Farbe des Hundes sowie Beginn der Hundehaltung
  • Name & Adresse des Hundehalters / der Hundehalterin
  • Nachweis Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis zur Anmeldung im Nds. Hunderegister, Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
  • Sachkundenachweis (ggf. Vermerk zu wann der nachgereicht wird)

Eine Gebühr für die Hundeanmeldung fällt nicht an.

Die jährlichen Hundesteuerbeträge können der Hundesteuersatzung entnommen werden.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Buchholz sieht einige Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung. 

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sollte sich Ihre Fragen auf die steuerliche Hundeanmeldung oder auf einen bereits erteilten Hundesteuerbescheid beziehen, wenden Sie sich an Herrn Millanowski aus der Abteilung Finanzmanagement und Liegenschaften.

Bei Fragen zur Einhaltung der Vorschriften des NHundG ist Frau Behnen aus der Abteilung Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe Ihre Ansprechpartnerin.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

Spezielle Hinweise

Bei Anmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie die Hundesteuermarke direkt. Den Hundesteuerbescheid erhalten Sie dann separat von der Steuerabteilung.

Bei Anmeldung über das Online-Portal erhalten Sie die Hundesteuermarke zusammen mit dem Hundesteuerbescheid von der Steuerabteilung.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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