Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Das Standesamt Buchholz in der Nordheide stellt eine Geburtsurkunde nur aus, wenn die Geburt sich in Buchholz in der Nordheide ereignet hat oder auf Antrag nachbeurkundet wurde. Sollte sich die Geburt nicht in Buchholz in der Nordheide ereignet haben, so ist das jeweilige zuständige Standesamt am Geburtsort anzufragen.

Folgenden Urkunden sind erhältlich:

Geburtsurkunde

mehrsprachige Geburtsurkunde

beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nachweis der Identität des Antragstellers (grds. durch Personalausweis oder Reisepass)

gfls. Nachweis des Rechts auf Erteilung einer Geburtsurkunde (u.a. durch eigene Geburtsurkunde oder Vertrag aus einem Rechtsgeschäft)

gfls. eine Vollmacht der berechtigten Person

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Gebühr: 15,-- €, für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde 7,50 €

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Aufbewahrungsfrist des Geburtsregisters beträgt 110 Jahre. Für ältere Fälle wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Was sollte ich noch wissen?


Rechtsgrundlage:

 §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

Hinweis:

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Buchholz in der Nordheide.

Bitte nutzen Sie für Ihre Urkundenbestellung ausschließlich dieses Service Portal.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport