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Sterbeurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Das Standesamt Buchholz in der Nordheide stellt eine Sterbeurkunde nur aus, wenn der Sterbefall sich in Buchholz in der Nordheide ereignet hat oder auf Antrag nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Sterbefall nicht in Buchholz in der Nordheide ereignet haben, so ist das jeweilige zuständige Standesamt am Sterbeort anzufragen.

Folgenden Urkunden sind erhältlich:

Sterbeurkunde

mehrsprachige Sterbeurkunde

beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister

Nachweis der Identität des Antragstellers (grds. durch Personalausweis oder Reisepass)

Nachweis des Rechts auf Erteilung einer Sterbeurkunde (u.a. durch Geburtsurkunde, Vertrag aus einem Rechtsgeschäft oder Grundbuchauszug)

gfls. eine Vollmacht der berechtigten Person

Für weitere Information wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Gebühr: 15,-- €, für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde gleicher Art 7,50 €

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei

Die Aufbewahrungsfrist des Sterberegisters beträgt 30 Jahre. Für ältere Fälle wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

Rechtsgrundlage:

§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

Hinweis:

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Buchholz in der Nordheide.

Bitte nutzen Sie für Ihre Urkundenbestellung ausschließlich dieses Service Portal.