BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs. 1 Satz 3 NBauO)


Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach einer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahmen nicht begonnen oder wenn die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen worden sind. Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird Die Frist kann gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf Antrag um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden.

Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben bei der Stadt Buchholz i.d.N. stellen Sie bitte über das Service Portal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. 
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung). 

Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mittels BundID erfolgen. Für Hinweise zur Registrierung klicken Sie einfach hier!

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. 
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen. 
Das Nachreichen von Unterlagen durch den Bauherren ist nicht zulässig. 

Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt.

Die Anzeige muss eine Erklärung einer in die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner eingetragenen oder einer dieser gleichgestellten Person enthalten. Die Erklärung muss die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile davon angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann, bestätigen.

Bitte wenden Sie sich an die Bauordnung der Stadt Buchholz i.d.N. unter bauen@buchholz.de

Gebühren werden entsprechend der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

Die Frist kann nicht verlängert werden, wenn der Antrag nach Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingeht.