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Förderprogramm Stadtklima Buchholz


Leistungsbeschreibung

Über das Förderprogramm werden Maßnahmen gefördert, mit denen Bürgerinnen und Bürger auf einfachem Wege zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen können. Der Fokus wurde hierbei auf die beiden Sektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen (private Haushalte und Verkehr) gelegt.

Konkret werden neben Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für private Wohngebäude auch Mieterstrom-PV-Anlagen, Photovoltaik-Gründach-Kombination, die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie Lastenfahrräder/-anhänger gefördert.

Der Rat der Stadt Buchholz hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen, das Förderprogramm „Stadtklima Buchholz“ zu überarbeiten. Über die neue Förderrichtlinie werden weiterhin die gleichen Maßnahmen unterstützt wie in den beiden Vorjahren, jedoch wurden die Förderbedingungen und -konditionen angepasst. So werden ab 2025 Photovoltaikanlagen nur noch dann gefördert, wenn deren Photovoltaikleistung mindestens ein Kilowatt-Peak beträgt (Fördergegenstand A1).

Zur Antragstellung bitte den entsprechenden Button ("Zur Antragstellung und der Einreichung von Umsetzungserklärungen" unter "Links & Onlinedienste") drücken und in der sich öffnenden Maske die geforderten Angaben vollständig und fehlerfrei ausfüllen und anschließend den Antrag abschicken.

Nach Abschluss der Maßnahme bitte erneut den Button drücken und dort auswählen, dass Sie Nachweise einreichen möchten und anschließend analog zur Förderantragstellung die Felder vollständig ausfüllen und die notwendigen Nachweise hochladen. Weiter unten können Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Förderprogramms sowie weitere ergänzende Dokumente herunterladen.

Sollten sich bei Ihnen bei der Antragstellung Probleme ergeben oder Sie über keine Möglichkeit zur Antragstellung über das Bürgerportal verfügen, bitte ich Sie um Mitteilung per E-Mail an stadtklima@buchholz.de oder per Telefon an 04181/214-740 (Herr Nico Wiesmann).

Hinweis: Da Bewilligungen der Anträge erst nach Genehmigung des Haushalts der Stadt Buchholz erfolgen können, werden diese voraussichtlich erst ab Mitte Februar 2025 erfolgen.

WICHTIG: Lesen Sie sich bitte die geltende Förderrichtlinie aufmerksam durch. Mit Abgabe Ihres Antrags erklären Sie sich mit dieser einverstanden. Wichtig ist insbesondere zu beachten, dass der Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen muss (Ausnahme Fördergegenstand C1). Als Beginn einer Maßnahme zählt z.B. der Erwerb eines förderfähigen Gegenstands oder die Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Umsetzung der Fördermaßnahme.