Förderprogramm Stadtklima Buchholz


Leistungsbeschreibung


Der Fördertopf für dieses Jahr ist bereits ausgeschöpft. Daher können derzeit keine Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Einreichung von Nachweisen ist davon nicht betroffen.

Der Rat der Stadt Buchholz hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 beschlossen, das
Förderprogramm „Stadtklima Buchholz“ zu überarbeiten. Im neugestalteten Förderprogramm werden Maßnahmen unterstützt, mit denen Bürgerinnen und Bürger auf einfachem Wege zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen können. Der Fokus wurde hierbei auf die beiden Sektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen (Haushalte und Verkehr) gelegt.

Mit der Förderung soll es auch finanziell schwächer aufgestellten Haushalten ermöglicht werden, einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Daher werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die auch von Mieterinnen und Mietern selber umgesetzt werden können (insbesondere Balkonsolaranlagen und Lastenfahrräder/-anhänger) beziehungsweise von denen diese profitieren (wie Mieterstrom-Photovoltaikanlagen). Die weiteren Fördergegenstände der Photovoltaik-Gründach-Kombination und der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe beruhen auf dem Ziel der nachhaltigen und effektiven Nutzung der Fläche beziehungsweise der natürlichen Ressourcen. 

Verfahrensablauf


Zur Antragstellung bitte den entsprechenden Button ("Zur Antragstellung und der Einreichung von Umsetzungserklärungen" unter "Links & Onlinedienste") drücken und in der sich öffnenden Maske die geforderten Angaben vollständig und fehlerfrei ausfüllen und anschließend den Antrag abschicken.
Nach Abschluss der Maßnahme bitte erneut den Button drücken und dort auswählen, dass Sie Nachweise einreichen möchten und anschließend analog zur Förderantragstellung die Felder vollständig ausfüllen und die notwendigen Nachweise hochladen. Weiter unten können Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Förderprogramms sowie weitere ergänzende Dokumente herunterladen.

Sollten sich bei Ihnen bei der Antragstellung Probleme ergeben oder Sie über keine Möglichkeit zur Antragstellung über das Bürgerportal verfügen, bitte ich Sie um Mitteilung per E-Mail an stadtklima@buchholz.de oder per Telefon an 04181/214-740 (Herr Wiesmann).

WICHTIG: Lesen Sie sich bitte die geltende Förderrichtlinie aufmerksam durch. Mit Abgabe Ihres Antrags erklären Sie sich mit dieser einverstanden. Wichtig ist insbesondere zu beachten, dass der Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen muss (Ausnahme Fördergegenstand C1). Als Beginn einer Maßnahme zählt z.B. der Erwerb eines förderfähigen Gegenstands oder die Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Umsetzung der Fördermaßnahme.

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