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Förderprogramm Stadtklima Buchholz


Leistungsbeschreibung

Die diesjährigen Haushaltsmittel des Förderprogramms „Stadtklima Buchholz“ sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist somit nicht mehr möglich. Nachweise können aber nach wie vor eingereicht werden. Gegebenenfalls wird es Anfang 2027 wieder die Möglichkeit zur Antragstellung geben. Bitte bedenken Sie jedoch, dass (mit Ausnahme von Fördergegenstand C1) Förderanträge vor Beginn der Maßnahme erfolgen müssen. Der Beginn einer Maßnahme erfolgt u.a. mit dem Erwerb des Fördergegenstands oder der Auftragsvergabe.

Über das Förderprogramm werden Maßnahmen gefördert, mit denen Bürgerinnen und Bürger auf einfachem Wege zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen können. Der Fokus wurde hierbei auf die beiden Sektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen (private Haushalte und Verkehr) gelegt.

Konkret werden neben Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) für private Wohngebäude auch Mieterstrom-PV-Anlagen, Photovoltaik-Gründach-Kombination, die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe sowie Lastenfahrräder/-anhänger gefördert. Die Förderrichtlinie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Bitte lesen Sie sich die geltende Förderrichtlinie aufmerksam durch.

Wichtig ist insbesondere zu beachten, dass der Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen muss (Ausnahme Fördergegenstand C1). Als Beginn einer Maßnahme zählt z.B. der Erwerb eines förderfähigen Gegenstands oder die Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Umsetzung der Fördermaßnahme.

Die diesjährigen Haushaltsmittel des Förderprogramms „Stadtklima Buchholz“ sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist somit nicht mehr möglich. Nachweise können aber nach wie vor eingereicht werden. Gegebenenfalls wird es Anfang 2027 wieder die Möglichkeit zur Antragstellung geben. Bitte bedenken Sie jedoch, dass (mit Ausnahme von Fördergegenstand C1) Förderanträge vor Beginn der Maßnahme erfolgen müssen. Der Beginn einer Maßnahme erfolgt u.a. mit dem Erwerb des Fördergegenstands oder der Auftragsvergabe.

Nach Abschluss der Maßnahme bitte erneut den Button „Zur Einreichung von Umsetzungserklärungen“ drücken und dort auswählen, dass Sie Nachweise einreichen möchten und anschließend analog zur Förderantragstellung die Felder vollständig ausfüllen und die notwendigen Nachweise hochladen. Weiter unten können Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Förderprogramms sowie weitere ergänzende Dokumente herunterladen.

Sollten sich bei Ihnen bei der Einreichung von Nachweisen Probleme ergeben, bitte ich Sie um Mitteilung per E-Mail an stadtklima@buchholz.de oder per Telefon an 04181/214-740 (Herr Nico Wiesmann).

Hinweis: Da Bewilligungen der Anträge erst nach Genehmigung des Haushalts der Stadt Buchholz erfolgen können, werden diese voraussichtlich erst ab Mitte März 2026 erfolgen.

WICHTIG: Lesen Sie sich bitte die geltende Förderrichtlinie aufmerksam durch. Mit Abgabe Ihres Antrags erklären Sie sich mit dieser einverstanden. Wichtig ist insbesondere zu beachten, dass der Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme erfolgen muss (Ausnahme Fördergegenstand C1). Als Beginn einer Maßnahme zählt z.B. der Erwerb eines förderfähigen Gegenstands oder die Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Umsetzung der Fördermaßnahme.