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Antrag auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1)


Leistungsbeschreibung

Es besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. In begründeten Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Abweichungen von Anforderungen der NBauO und von auf Grund der NBauO erlassener Vorschriften zulassen. Auch außerhalb eines Genehmigungsverfahrens kann gemäß § 66 NBauO separat ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung gestellt werden. Über diesen Antrag wird dann in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben bei der Stadt Buchholz i.d.N. stellen Sie bitte über das Service Portal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schaffen zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung). 

Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mittels BundID erfolgen. Für Hinweise zur Registrierung klicken Sie einfach hier!

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen. Die im Verfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt.

Bitte wenden Sie sich an die Bauordnung der Stadt Buchholz i.d.N. unter bauen@buchholz.de.


Für die Antragstellung muss mindestens ein einfacher Lageplan (Liegenschaftskarte in den Fällen des § 5 (2) NBauVorlVO) übermittelt werden.

Gebühren werden entsprechend der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

Für das Einreichen des Antrags nach § 66 NBauO ist ein Nutzerkonto erforderlich  (§ 3a (1) S. 2 NBauO). Der Antrag ist grundsätzlich nach § 66 NBauO durch die Entwurfsverfasserin oder den Entwurfsverfasser aufgrund einer Vollmacht der Bauherrin oder des Bauherren zu übermitteln. Ist der Gegenstand des Antrags ein Entwurf einfacher Art, da kein Nachweis der Standsicherheit erforderlich ist oder handelt es sich um einen Abweichungsantrag im Rahmen einer verfahrensfreien Baumaßnahme, kann der Antrag auch durch die Bauherrin oder den Bauherren übermittelt werden.