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Meldebescheinigung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Buchholz i.d.N. mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession, Staatangehörigkeit, Zuzugsdatum und ggf. frühere Anschriften.

Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Buchholz i.d.N.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Spezielle Hinweise
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Für die Ausstellung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin.

Spezielle Hinweise

Für die Ausstellung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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