Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
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Allgemeine Informationen
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Buchholz i.d.N. mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession, Staatangehörigkeit, Zuzugsdatum und ggf. frühere Anschriften.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Buchholz i.d.N.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Ausstellung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin.
Bemerkungen
Für die Ausstellung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin.
Urheber
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