Meldebescheinigung Erteilung erweitert
Meldebescheinigung Erteilung erweitert
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Buchholz i.d.N. mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession, Staatangehörigkeit, Zuzugsdatum und ggf. frühere Anschriften.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
- Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
- Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
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