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Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Buchholz i.d.N. mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession, Staatangehörigkeit, Zuzugsdatum und ggf. frühere Anschriften.

Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.

  1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  2. Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
  3. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
  4. Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.

An das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Buchholz i.d.N.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Spezielle Hinweise
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.

  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.

Für die Ausstellung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie keinen Termin.