Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (§73 Abs. 1)
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (§73 Abs. 1)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Bauvoranfrage dient der rechtsverbindlichen Vorabklärung von Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können.
Mit der Bauvoranfrage können Einzelfragen zu einer Baumaßnahme, die selbstständig beurteilt werden können und über die auch im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zu entscheiden wäre, vor der Durchführung des Genehmigungsverfahrens rechtssicher beantwortet werden. Der erteilte positive Bauvorbescheid gilt dann als vorweggenommmener Teil der Baugenehmigung, die anschließend noch beantragt werden muss, solange der Genehmigungsantrag in den beschiedenen Einzelfragen inhaltlich nicht vom erteilten Bauvorbescheid abweicht.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Verfahrensablauf
Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben bei der Stadt Buchholz i.d.N. stellen Sie bitte über das Service Portal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schaffen zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung).
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mittels BundID erfolgen. Für Hinweise zur Registrierung klicken Sie einfach hier!
Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen. Die im Verfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Bauordnung der Stadt Buchholz i.d.N. unter bauen@buchholz.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- einfacher Lageplan (Liegenschaftskarte in den Fällen des § 5 (2) NBauVorlVO (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung) mit Eintragung der geplanten baulichen Maßnahme
- Bauskizzen mit Darstellung von Grundrissen, Schnitten und / oder Ansichten
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden entsprechend der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.
Hinweise / Besonderheiten
Für das Einreichen der Bauvoranfrage wird ein Nutzerkonto benötigt, über das die Bauvorlagen elektronisch übermittelt werden (§ 3a (1) S. 2 NBauO. Die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassenden ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.