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Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO


Errichtung von Anlagen Genehmigung

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Leistungsbeschreibung

Das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) wird für alle Baumaßnahmen durchgeführt, die nicht dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO unterliegen. Bei diesen Vorhaben prüft die Bauaufsicht die Bauvorlagen auf die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht. Die Vereinbarkeit der Bauvorlagen mit den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung wird nur auf entsprechenden Antrag geprüft. Die Prüfung der bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz) richtet sich nach den Vorgaben des § 65 (2) S. 1 und (3) NBauO.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Der Bauantrag ist digital von dem Entwurfsverfasser über das Service-Portal des Landkreises einzureichen. Bitte nutzen Sie diesen Weg um eine möglichst schnelle und konsequent digitale Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen.

Bitte stellen Sie möglichst je Gebäude einen separaten Antrag. Ein Wohnhaus mit Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) gilt dabei als ein Gebäude.

Dem Entwurfsverfasser muss eine mit Tagesdatum unterschriebene Vollmacht des Bauherrn vorliegen. Der Antrag ist vom Bauherrn deshalb nicht mehr zu unterzeichnen.



Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben bei der Stadt Buchholz i.d.N. stellen Sie bitte über das Service Portal. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schaffen zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.

Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung). 

Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mittels BundID erfolgen. Für Hinweise zur Registrierung klicken Sie einfach hier!

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen. Die im Verfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt.

Spezielle Hinweise

Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben im Landkreis Harburg stellen Sie bitte über das Service Portal. Für Bauanträge in den Stadtgebieten der kreisangehörigen Städte Winsen (Luhe) und Buchholz (i.d.N.) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Stellen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
 
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mit der eID-Funktion der Bund.ID, ugs. Ihrem Online-Personalausweis, erfolgen. Dazu werden Sie zu Beginn des Antragsvorgangs entsprechend weitergeleitet. Weitere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie unter: https://id.bund.de/faq

Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen. 
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung). 

Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen. 
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen. 
Das Nachreichen von Unterlagen durch den Bauherren ist nicht zulässig. 

Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert. 

Spezielle Hinweise
  • Landkreis Harburg

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Bitte wenden Sie sich an die Bauordnung der Stadt Buchholz i.d.N. unter bauen@buchholz.de.

nicht angegeben

Für die Antragstellung müssen mindestens die folgenden Bauvorlagen übermittelt werden:

  • Auszug Amtliche Karte 1:5000
  • einfacher Lageplan (Liegenschaftskarte in den Fällen des § 5 (2) NBauVorlVO (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung)
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Ansichten
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
  • Berechnung der GRZ
  • Berechnung der GFZ
  • Berechnung der Vollgeschosse
  • Nachweis der Einstellplätze
  • Angaben zur Gebäudeklasse
  • Nachweis Brandschutz
  • Nachweis zur Standsicherheit (hier ist ein Gesamtdokument im PDF-Format hochzuladen)

Gebühren werden entsprechend der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.

nicht angegeben

nicht angegeben

  • Die Bauherrin oder der Bauherr haben sich bei der Antragstellung durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser (erklärende Person) vertreten zu lassen. Die erklärende Person benötigt für das Einreichen des Bauantrages ein Nutzerkonto (§ 3a (1) S. 2 NBauO).
  • Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
  • Geltungsdauer der Genehmigung: 3 Jahre ab dem Tag der Erteilung