Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Allgemeine Informationen
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmenden oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtig sind z. B. Festumzüge, Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Verfahrensablauf
Vorprüfung der Erlaubnispflicht (Checkliste)
Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte, ob Ihre geplante Veranstaltung eine Erlaubnis benötigt.
Hierfür ist zunächst die Checkliste zur Ermittlung der Erlaubnispflicht auszufüllen.
Die Checkliste hilft Ihnen dabei festzustellen, ob Ihre Veranstaltung aufgrund der Nutzung öffentlicher Straßen, der Teilnehmendenzahl oder des Ablaufs genehmigungspflichtig ist.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie außerdem eine erste Orientierung, welche weiteren Unterlagen – wie z. B. ein Sicherheitskonzept – erforderlich sind.
Sicherheitskonzept
Bei der Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist zusätzlich ein Sicherheitskonzept erforderlich. Dies gilt insbesondere für größere Veranstaltungen wie z. B. Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder verkaufsoffene Sonntage , bei denen eine erhöhte Besucherzahl, besondere Gefahrenlagen oder die Nutzung öffentlicher Flächen besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig machen.
Das Sicherheitskonzept beschreibt unter anderem Maßnahmen zur Besucherlenkung, zum Brand- und Evakuierungsschutz, zur medizinischen Versorgung sowie zur Kommunikation und Verantwortlichkeiten.
Die zuständige Behörde prüft das Konzept im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und stimmt es mit Polizei, Feuerwehr und weiteren beteiligten Stellen ab.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Erforderlich sind Angaben über:
- Art und Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- Dauer der Veranstaltung
- Anzahl der Teilnehmenden / Fahrzeuge
- Streckenverlauf
- Startweise
Beizufügen sind:
- ein Streckenplan/Lageplan
- der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung
- ein Sicherheitskonzept (falls erforderlich)
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Der Antrag sollte etwa zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da beteiligte Stellen (untere Straßenverkehrsbehörden, Polizei, Feuerwehr u. a.) beteiligt und angehört werden müssen. Deren Bedenken, Hinweise oder Auflagen – z. B. zu Baustellen oder Sicherheitsmaßnahmen – werden berücksichtigt, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
Was sollte ich noch wissen?
- Checkliste zur Vorprüfung der Erlaubnispflicht von Veranstaltungen
- Antrag Sonntagsöffnung (ausfüllbare PDF)
- Antrag auf Festsetzung nach § 69 GewO
- Merkblatt für Festsetzungen von Veranstaltungen nach § 69 GewO
- Sicherheitskonzept Teil 1 (ausfüllbare PDF)
- Sicherheitskonzept Teil 2 (Krisenmanagement) (ausfüllbare PDF)
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung