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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum


Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmenden oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtig sind z. B. Festumzüge, Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.



Spezielle Hinweise

Vorprüfung der Erlaubnispflicht (Checkliste)

Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte, ob Ihre geplante Veranstaltung eine Erlaubnis benötigt.
Hierfür ist zunächst die Checkliste zur Ermittlung der Erlaubnispflicht auszufüllen.

Die Checkliste hilft Ihnen dabei festzustellen, ob Ihre Veranstaltung aufgrund der Nutzung öffentlicher Straßen, der Teilnehmendenzahl oder des Ablaufs genehmigungspflichtig ist.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie außerdem eine erste Orientierung, welche weiteren Unterlagen – wie z. B. ein Sicherheitskonzept – erforderlich sind.

Sicherheitskonzept

Bei der Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist zusätzlich ein Sicherheitskonzept erforderlich. Dies gilt insbesondere für größere Veranstaltungen wie z. B. Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder verkaufsoffene Sonntage , bei denen eine erhöhte Besucherzahl, besondere Gefahrenlagen oder die Nutzung öffentlicher Flächen besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig machen.

Das Sicherheitskonzept beschreibt unter anderem Maßnahmen zur Besucherlenkung, zum Brand- und Evakuierungsschutz, zur medizinischen Versorgung sowie zur Kommunikation und Verantwortlichkeiten.
Die zuständige Behörde prüft das Konzept im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und stimmt es mit Polizei, Feuerwehr und weiteren beteiligten Stellen ab.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Spezielle Hinweise

Erforderlich sind Angaben über:

  • Art und Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • Dauer der Veranstaltung
  • Anzahl der Teilnehmenden / Fahrzeuge
  • Streckenverlauf
  • Startweise

Beizufügen sind:

  • ein Streckenplan/Lageplan
  • der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • ein Sicherheitskonzept (falls erforderlich)

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Spezielle Hinweise

Der Antrag sollte etwa zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da beteiligte Stellen (untere Straßenverkehrsbehörden, Polizei, Feuerwehr u. a.) beteiligt und angehört werden müssen. Deren Bedenken, Hinweise oder Auflagen – z. B. zu Baustellen oder Sicherheitsmaßnahmen – werden berücksichtigt, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.