Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Leistungsbeschreibung
Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Das kann zum Beispiel sein für:
eine Festveranstaltung
eine Rallye
ein Radrennen
eine Sportveranstaltung
Film- und Fernsehaufnahmen
Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.
Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:
vorübergehend errichtete Anlagen
gesondert genehmigt werden
sicher sind
Sie für entstehende Schäden aufkommen
Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.
Allgemeine Informationen
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmenden oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtig sind z. B. Festumzüge, Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erteilung der beantragten Sondernutzung liegt im Ermessen der Behörde.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Sie muss dabei das öffentliche Interesse an einer verkehrssicheren Benutzung der Straße (Gemeingebrauch) mit dem privaten Interesse der Antragstellung einer Sondernutzung abwägen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie entweder einen Genehmigungsbescheid oder, bei einer beabsichtigten negativen Entscheidung über Ihren Antrag, ein Anhörungsschreiben, bevor dann eventuell ein Ablehnungsbescheid ergeht.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Vorprüfung der Erlaubnispflicht (Checkliste)
Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte, ob Ihre geplante Veranstaltung eine Erlaubnis benötigt.
Hierfür ist zunächst die Checkliste zur Ermittlung der Erlaubnispflicht auszufüllen.
Die Checkliste hilft Ihnen dabei festzustellen, ob Ihre Veranstaltung aufgrund der Nutzung öffentlicher Straßen, der Teilnehmendenzahl oder des Ablaufs genehmigungspflichtig ist.
Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie außerdem eine erste Orientierung, welche weiteren Unterlagen – wie z. B. ein Sicherheitskonzept – erforderlich sind.
Sicherheitskonzept
Bei der Planung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist zusätzlich ein Sicherheitskonzept erforderlich. Dies gilt insbesondere für größere Veranstaltungen wie z. B. Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder verkaufsoffene Sonntage , bei denen eine erhöhte Besucherzahl, besondere Gefahrenlagen oder die Nutzung öffentlicher Flächen besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig machen.
Das Sicherheitskonzept beschreibt unter anderem Maßnahmen zur Besucherlenkung, zum Brand- und Evakuierungsschutz, zur medizinischen Versorgung sowie zur Kommunikation und Verantwortlichkeiten.
Die zuständige Behörde prüft das Konzept im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und stimmt es mit Polizei, Feuerwehr und weiteren beteiligten Stellen ab.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.
Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.
Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
Zuständige Stelle
Straßenbaubehörde (außerhalb von Ortschaften) ist bei Bundesautobahnen: das Fernstraßenbundesamt mit Sitz in Leipzig.
Das Land ist Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.
Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. In Niedersachsen ist insoweit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Bei Gemeindestraßen: die Gemeinde
Voraussetzungen
Die geplante Sondernutzung muss verhältnismäßig sein, d.h. sie darf insbesondere die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht übermäßig einschränken und keine erhebliche Beeinträchtigung für Menschen mit Behinderungen darstellen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Erforderlich sind Angaben über:
- Art und Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- Dauer der Veranstaltung
- Anzahl der Teilnehmenden / Fahrzeuge
- Streckenverlauf
- Startweise
Beizufügen sind:
- ein Streckenplan/Lageplan
- der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung
- ein Sicherheitskonzept (falls erforderlich)
Welche Gebühren fallen an?
Für Sondernutzungen an Landes- und an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden Gebühren im Einzelfall bemessen. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Der Antrag sollte etwa zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da beteiligte Stellen (untere Straßenverkehrsbehörden, Polizei, Feuerwehr u. a.) beteiligt und angehört werden müssen. Deren Bedenken, Hinweise oder Auflagen – z. B. zu Baustellen oder Sicherheitsmaßnahmen – werden berücksichtigt, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird sich nach der Komplexität des konkreten Falls richten.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
- Checkliste zur Vorprüfung der Erlaubnispflicht von Veranstaltungen
- Antrag Sonntagsöffnung (ausfüllbare PDF)
- Antrag auf Festsetzung nach § 69 GewO
- Merkblatt für Festsetzungen von Veranstaltungen nach § 69 GewO
- Sicherheitskonzept Teil 1 (ausfüllbare PDF)
- Sicherheitskonzept Teil 2 (Krisenmanagement) (ausfüllbare PDF)
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung