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Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerlastverkehr


Leistungsbeschreibung

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.: Beförderung einer unteilbaren Ladung, Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich, geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist über als Weiterleitung aus diesem Portal über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR - 500,00 EUR an, die sich nach dem Umfang der beantragten Ausnahme berechnet.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig. Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.: polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich, nur für bestimmte Fahrtstrecken oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.