Behindertenparkplätze Einrichtung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden und Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen können Parkerleichterungen durch Ausweisung von Behindertenparkplätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen gewährt werden. Den Antrag hierzu können Sie hier stellen.
Links & Onlinedienste
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