Behindertenparkplätze Einrichtung auf öffentlichen Verkehrsflächen


Leistungsbeschreibung


Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden und Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen können Parkerleichterungen durch Ausweisung von Behindertenparkplätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen gewährt werden. Den Antrag hierzu können Sie hier stellen.

 

Kontakt

  • Verkehrsbehörde