KITA-Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Im Kita-Portal (Kachel rechts) finden Sie alle wichtigen Informationen für die Suche und die Online- Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz in der Stadt Buchholz i.d.N.

Was bietet Ihnen das Kita-Portal?

  • Einen umfassenden Überblick aller Buchholzer Kindertageseinrichtungen
  • Eine Auswahl nach individuellen Kriterien, z.B. Standortsuche, Altersgruppe etc.
  • Ausführliche Informationen zum Angebot aller Kitas
  • Eine Vormerkung für bis zu 5 Einrichtungen
  • Ein persönliches Benutzerkonto

Wer kann die Anmeldung vornehmen?

  • Die Eltern des Kindes
  • Andere beauftragte Sorgeberechtigte

Wann können Sie Ihr Kind für einen Kita-Platz anmelden?

  • Grundsätzlich ab Geburt

Welche Schritte sind bis zur Kita-Anmeldung notwendig?

  • Auf der Startseite des Kita-Portals wählen Sie mithilfe der Suchkriterien Ihre bevorzugte/n Kita/s aus
  • Sie geben dann Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen zur Registrierung und erhalten anschließend eine E-Mail mit den Zugangsdaten und einem Start-Passwort
  • Nachdem Sie Ihr persönliches Passwort hinterlegt haben, steht Ihnen Ihr Benutzerkonto für die Online-Anmeldung zur Verfügung

Wie geht es weiter?

  • Persönliche Kontaktaufnahme mit der Kita
  • Sollte Ihnen eine Kita unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmekriterien einen Betreuungsplatz anbieten, erhalten Sie von der Kita-Leitung ab Mitte Februar des gewünschten Kita-Jahres eine Zusage. Die Zusage erfolgt grundsätzlich über das Kita-Portal.

Was passiert mit Ihren Daten?

  • Die bei einer Betreuungsanfrage durch Sie angegebenen Daten werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt. Sie werden zum Zweck der Planung und Statistik verwendet. Die Stadt Buchholz i.d.N. gibt Ihre Daten nur an die von Ihnen ausgewählten Kitas weiter
  • Sie werden im Anmeldeformular aufgefordert, dieser Datenschutzerklärung zuzustimmen, um eine Online-Betreuungsanfrage zu stellen

Unabhängig von dem elektronischen Anmeldeverfahren wird die persönliche Kontaktaufnahme mit den Kitas gewünscht.

Ist es Ihnen aus technischen Gründen nicht möglich, die Anmeldung über das Kita-Portal vorzunehmen, können Sie wie bisher das zentrale Anmeldeformular für die Anmeldung Ihres Kindes nutzen. Das Formular bekommen Sie im Familienbüro und der Kindergartenverwaltung oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Aus Gründen der Fairness und Transparenz müssen wir Ihnen mitteilen, dass momentan mehr Anmeldungen als Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Wir sind uns unserer Verantwortung durchaus bewusst uns bemüht, der angespannten Situation Abhilfe zu schaffen. Der Kita-Ausbau ist in Planung, so sollen in den kommenden 2 - 3 Jahren noch weitere Kitas gebaut werden und Plätze entstehen.

Kindertagespflege

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf mit dem Landkreis Harburg, Abteilung Jugend + Familie, Ansprechpartnerin Frau Möller, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe, Tel. 04171 – 693 886.

Informationen zur Berechnung der Kindergartengebühren ab 01.08.2021

Die Stadt Buchholz i.d.N. übernimmt ab 01.08.2021 die Berechnung der Gebührenhöhe pro Betreuungsstunde für alle Buchholzer Kindertagesstätten. Die Festsetzung der tatsächlichen Monatsgebühr erfolgt dann von dem Träger der jeweiligen Kindertagesstätte, von der Ihr Kind betreut wird.

Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadt Buchholz zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden möchten, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Bei Fragen dazu können Sie sich selbstverständlich per E-Mail an uns wenden.

 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Kultusministerium

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Ute Loos
  • Sachbearbeiterin Frau Annika Harms